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Adressauskünfte

Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • Fr. 10.00 (Gebühr)
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Zuständiger Verwaltungsbereich: Gemeindekanzlei