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Hundehaltung und Hundesteuer

Hundeanmeldung

Die Zentralverwaltung führt ein Register über sämtliche Hunde in Dörflingen, welche das Alter von 3 Monaten erreicht haben. Tiere, welche dieses Alter im Verlaufe des Jahres erreichen oder neu angeschafft werden, sind der Zentralverwaltung zu melden. Eine Untersuchung durch den Tierarzt ist nicht erforderlich. Jedoch ist die Kennzeichnung durch einen Mikrochip gem. Tierseuchengesetz Art. 30 und die Registration bei der obligatorisch Tierdatenbank AMICUS pflicht (auch bei im Ausland vorgenommener Mikrochipkennzeichnung). Aus dem Ausland eingeführte Hunde sind innert 10 Tagen nach der Einfuhr bei einem Schweizer Tierarzt registrieren zu lassen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Registrierung der Hundehalterin/des Hundehalters

Als Hundehalterin oder Hundehalter melden Sie sich vor der Übernahme eines Hundes bei der Gemeinde, damit wir Sie in der Tierdatenbank AMICUS erfassen können.

Adressänderung melden Sie uns bitte innerhalb von 10 Tagen via E-Mail oder telefonisch. Sind Sie in der Datenbank bereits erfasst können Sie die Änderung selbständig vornehmen.

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung ist im Moment nicht obligatorisch. Wir empfehlen Ihnen aber, diese mindestens alle 2 Jahre erneuern zu lassen. Verreisen Sie mit Ihrem Hund ins Ausland, darf die letzte Impfung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder gibt der Zoll oder die Botschaft des Reiselandes bekannt. Für die Rückreise in die Schweiz bestehen aus bestimmten Ländern strenge Vorschriften, über die der Schweizer Zoll Auskunft gibt.

Hundesteuer

In Dörflingen gelten folgende Hundesteuern (inkl. Kantonsbeitrag): Fr. 170.00 für einen Hund; Fr. 200.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Zu lösen sind alle Hunde, welche das Alter von 3 Monaten erreicht haben. Die Hundesteuer gilt für ein Kalenderjahr.

Informieren Sie uns bitte, falls Sie Ihren bisher gelösten Hund nicht mehr besitzen oder wenn Ihr Tier verstroben ist. Sie können dies entweder telefonisch oder per E-Mail erledigen.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. verfügen (Hundegesetz Art. 7). Eine Kopie der Versicherungspolice ist bei der Gemeinde Dörflingen abzugeben.

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