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Baugesuche

Alle Bauten und Anlagen, die unter die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes fallen, erfordern eine Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren werden die Projekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften und Auflagen geprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen.

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens sowie eine Liste der bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Merkblatt Baubewilligungsverfahren im Kanton Schaffhausen [pdf, 2.3 MB] enthalten.

Für die Abwicklung der Baubewilligungsverfahren ist die  Bauverwaltung zuständig.