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Identitätskarte/Reisepass

Die Antragsstellung der Identitätskarte erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Minderjährige müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person am Schalter erscheinen. Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

  • alte Identitätskarte
  • Verlustanzeige (bei Verlust ist dies bei der nächsten schweizerischen Polizeistelle zu melden)

Kosten und Gültigkeit

  • Erwachsene: Fr. 70.00 - 10 Jahre
  • Kinder: Fr. 30.00 - 5 Jahre
  • Die Ausstellungskosten sind bei der Antragsstellung am Schalter zu bezahlen.
  • Es muss mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen gerechnet werden.

Biometrischer Pass

Ausstellung des Schweizer Passes (biometrischer Pass)

Der biometrische Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Mit diesen Daten wird die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und deren missbräuchliche Verwendung erschwert. Sollten Sie zusätzlich eine Identitätskarte benötigen, können Sie vom Kombi-Angebot (Pass und IDK) profitieren.

Die Preise und Gültigkeiten sowie die notwendigen Dokumente für die Antragstellung entnehmen Sie bitte vom untenstehenden Link. Die Antragstellung (auch für das Kombiangebot Pass und Identitätskarte) erfolgt über das Kantonale Passbüro Schaffhausen. Die Anmeldung für die persönliche Vorsprache kann telefonisch (Passbüro Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen, Tel. 052 632 74 78) oder hier erfolgen.

Provisorischer Pass (Notpass)

Not-Reisepässe sind 1 Jahr gültig und können beim Passbüro Schaffhausen beantragt werden. Ein provisorischer Pass ist nur für eine Reise und max. 1 Jahr gültig. Weitere Informationen finden Sie hier

Provisorische Reisepässe werden nicht von allen Staaten akzeptiert. Bitte informieren sie sich über die Ein- bzw. Rückreise- und Gültigkeitsbestimmungen des jeweiligen Landes. Ausserhalb der Öffnungszeiten des Erfassungszentrums oder wenn der Abflug innert Stunden erfolgt kann der provisorische Pass beim Notpassbüro Zürich Flughafen bestellt werden, Tel. +41 44 655 57 65
(Öffnungszeiten täglich von 05:30 bis 21.30 Uhr).

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust des Reisepasses muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet wurde, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wiedergefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.