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An- und Abmeldung, Umzugsmeldung

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Dörflingen, einen Umzug innerhalb Dörflingen oder einen Wegzug von Dörflingen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Geburtsschein (Kinder)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag 
  • Krankenversicherungsnachweis

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Abmeldebestätigung des letzten Wohnorts  

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Dörflingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Dörflingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten

  • Heimatausweis
  • Mietvertrag