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Einbürgerung

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? In der Schweiz gibt es verschiedene Einbürgerungsverfahren. Zuerst gilt herauszufinden, welches für Sie das richtige Verfahren anzuwenden ist.

Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel wenn der Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Weitere Informationen zum erleichterten Verfahren finden Sie hier.

Ordentliche Einbürgerung von ausländische Staatsangehörigen

Untenstehend finden Sie wichtige Informationen zum Verfahrensablauf bei der ordentlichen Einbürgerung. Weitere Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Gemeindeschreiberin oder das Amt für Justiz und Gemeinden

Das Einbürgerungsformular kann am Schalter der Gemeindekanzlei Dörflingen bezogen werden.

Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Dörflingen

Gesuchseinreichung
Das Gesuch muss bei der Gemeinde Dörflingen eingereicht werden.

Verfahrensablauf 
Die Gemeindekanzlei macht nach Erhalt des Gesuchs die Überprüfung der Voraussetzungen sowie - insofern die für die ordentlichen Einbürgerung erfüllt sind - die notwendigen Erhebungen für die Beurteilung der Einbürgerung. 

Einbürgerungsgespräch
Ist das Dossier komplett, so werden Sie zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeinderat Dörflingen eingeladen. Im Anschluss an das Gespräch wird ein Erhebungsbericht erstellt und das Dossier wird dem Amt für Zivilstandswesen zugestellt.

Weiteres Vorgehen auf Kantonaler- und Bundesebene
Der Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Dörflingen wird dem Amt für Zivilstandswesen zur Prüfung weitergeleitet. Die kantonale Empfehlung wird anschliessend zusammen mit dem Einbürgerungsentscheid der Gemeinde dem Staatssekretariat für Migration SEM weitergeleitet. Nach Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes wird das Einbürgerungsdossier der kantonalen Verwaltung zur Abstimmung im Grossen Rat des Kantons Schaffhausen weitergeleitet. Dieser entscheidet abschliessend über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Mit diesem Entscheid wird die Einbürgerung rechtskräftig und der Gesuchsteller erhält die Einbürgerungsbewilligung.