Volksabstimmung vom 8. März 2026- Erstmals Stimmcouvert von Gemeinde
Bei der kommenden Volksabstimmung vom 8. März 2026 werden den Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen erstmals grundsätzlich flächendeckend Stimmrechtscouverts von der jeweiligen Gemeinde zu Verfügung gestellt.
Bisher mussten die Stimmberechtigten in der Mehrzahl der Gemeinden ein eigenes Couvert für die Stimmzettel verwenden.
Bei der brieflichen Stimmabgabe sind von den Stimmberechtigten die einzelnen Stimmzettel in dieses innere Couvert einzulegen. Das Couvert ist zu verschliessen und dann zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellcouvert zu legen.
Mit dem verschlossenen Stimmcouvert kann der bzw. die Stimmberechtigte das Stimmgeheimnis wahren.