Ab 2012 brauchen Velos keine Velovignette mehr. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg. Bisher haben Velofahrende mit dem Kauf der Velovignette eine Haftpflichtversicherung erworben. Diese deckte bei Unfällen mit dem versicherten Velo die Kostenfolgen gegenüber Dritten. Neu muss nicht mehr das Velos versichert sein, sondern die Person, die es benützt.
Was ist zu tun?
Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten werden künftig in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Folgende Fragen sind abzuklären:
Ist eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden?
Deckt diese Versicherung entsprechende Schadenfälle?
Achtung: E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h und Motorfahrräder brauchen weiterhin eine Vignette.
Weitere Informationen:
www.velovignette-ade.ch